Infektionsschutz

Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule besucht, kann es andere Kinder/Jugendliche, Lehrer oder Betreuer anstecken.

Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen beim Auftreten einer übertragbaren Krankheit informieren.

Das Infektionsschutzgesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn

  1. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind
  • Keuchhusten (Pertussis),
  • Masern,
  • Ziegenpeter (Mumps),
  • Windpocken (Varizellen),
  • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien,
  • Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung durch Meningokokken-Bakterien,
  • Röteln,
  • Scharlach,
  • ansteckende Borkenflechte,
  • ansteckende Gelbsucht (Hepatitis A oder E) oder
  • bakterielle Ruhr.
  1. eine Krätze (Skabies) oder ein Kopflausbefall (Nachweis lebender Läuse) vorliegt.
  2. eine vermutlich ansteckende Durchfallerkrankung (infektiöse Gastroenteritis) besteht und das Kind das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Durchfall = 3 oder mehr ungeformte Stühle innerhalb von 24 Stunden).
  3. es an einer der folgenden schweren, aber seltenen Infektion erkrankt ist.:

Diphtherie, Cholera, Typhus/ Paratyphus, Tuberkulose oder Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor. Außerdem nennt das Gesetz noch das virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung (Poliomyelitis). Es ist höchst selten, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden. In anderen Ländern, in denen Sie vielleicht Urlaub machen, treten die Erkrankungen jedoch auf.

  1. wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer der folgenden Infektionskrankheit leidet.:

Cholera, Diphtherie, Durchfall durch EHEC, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, ansteckende Tuberkulose, Masern, Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung durch Meningokokken-Bakterien, Ziegenpeter, Typhus/Paratyphus, Pest, Kinderlähmung, Röteln, bakterielle Ruhr (Shigellose), ansteckende Gelbsucht (Hepatitis A oder E) oder Windpocken

  1. es „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr- Bakterien ist. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfallerkrankungen und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Hepatitis E wird in der Regel durch den Verzehr von unzureichend gegarten Schweine- bzw. Wildfleisch erworben, kann aber auch durch Schmierinfektion verbreitet werden. Tröpfchen- oder „fliegende“ Infektionen sind z. B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass auch in Schulen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen.

Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z. B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, Erbrechen, Durchfällen, Hautausschlag, Augenentzündungen und anderen besorgniserregenden Symptomen).

Er wird Ihnen – bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte – darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat oder Krankheitserreger ausscheidet, die einen Besuch der Schule nach dem Infektionsschutzgesetz verbieten.

Muss ein Kind/Jugendlicher zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit. Wir können dann zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.

Gegen die folgenden Krankheiten

  • Wundstarrkrampf (Tetanus), Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung,
  • Masern, Ziegenpeter, Röteln,
  • Windpocken,
  • HiB, verschiedene Serotypen der Meningokokken-Erkrankung,
  • Typhus, Hepatitis A,
  • Pneumokokken-Bakterien, Rotaviren,
  • Hepatitis B und Grippe (Influenza, für Kinder/Jugendliche mit chronischen Erkrankungen)

stehen Schutzimpfungen zur Verfügung.

Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.

In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt erreichen Sie in Senftenberg, Großenhainer Str. 62.

Telefon: 03573 870 4342 oder -4345

Informationen erhalten Sie auch unter www.osl-online.de