Hausordnung

Unterrichtspflichten

  1. Jegliches Fehlen eines Kindes ist durch die Eltern umgehend der Schule anzuzeigen. Nach Wiedererscheinen ist dem Klassenleiter dies schriftlich mitzuteilen.
  2. Ein ärztliches Attest ist erforderlich, wenn das Kind länger als eine Woche krank ist.
  3. Beurlaubungen bis zu drei Tagen sind vorab beim Klassenleiter schriftlich zu beantragen. Darüber hinausgehende längere Beurlaubungen müssen vorher schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden.
  4. Befreiungen vom Sportunterricht bis zu einer Woche sind dem Klassenleiter und Sportlehrer schriftlich mitzuteilen. Längere Befreiungen sind durch den Arzt auf einem Formblatt der Schulleitung mitzuteilen.

Verhalten vor Beginn des Unterrichts

  1. Vor Unterrichtsbeginn treffen wir uns auf dem großen Pausenhof.
  2. Wenn ich mit dem Fahrrad komme, stelle ich mein Fahrrad in die dafür vorgesehenen Fahrradständer und schließe es ab. Ich halte mich an die Regeln der StVO.
  3. Der Einlass in das Schulgebäude erfolgt mit dem Klingelzeichen um 7:40 Uhr. Für die Flexklassen individuell ab 7.30 Uhr
  4. Um einen freien und sicheren Weg durch das Schulgebäude zu gewährleisten, hänge ich meine Garderobe und den Sportbeutel an die entsprechenden Haken vor dem Klassenraum.
  5. Die Schultaschen stelle ich neben oder unter den Tisch bzw. hänge sie gegebenenfalls an den entsprechenden Haken.
  6. Ich begebe mich an meinen Platz und bereite mich auf den Unterricht vor.
  7. Komme ich verspätet in der Schule an, läute ich an der Eingangstür und melde mich im Sekretariat.

 Verhalten im und auf dem Schulgelände

  1. Um die Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten, besteht ein generelles Verbot von Waffen, waffenähnliche und andere gefährliche Gegenstände.
  2. Elektronische Geräte schalte ich vor dem Betreten des Schulgeländes aus und verstaue sie sicher.
  3. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen übernimmt die Schule keine Haftung.
  4. Die Toiletten sind kein Spielplatz und werden von mir sauber hinterlassen.
  5. Abfall entsorge ich in die dafür vorgesehenen Behälter.
  6. In jeder zweiten Klassenstufe unterstütze ich die Einhaltung der Ordnung und Sicherheit durch entsprechende Wochendienste.
  7. Die SchülerInnen der fünften und sechsten Klassen unterstützen wöchentlich wechselnd die Pausenaufsichten.
  8. Zum Ballspielen nutze ich das Spielfeld.

Verhalten im Unterricht

  1. Ich halte mich an die vereinbarten Klassenregeln.
  2. Mitgebrachtes Spielzeug bleibt während des Unterrichts in meiner Tasche.
  3. Mützen, Hüte oder Basecaps setze ich im Unterricht unaufgefordert ab.
  4. Ich trinke und esse in der Regel nur in den Pausen und beim Stundenwechsel. Diese Zeiten nutze ich zudem für die Nutzung der Toiletten. Während des Unterrichts ist dies eine Ausnahme.

Verhalten im Sportunterricht

  1. Zur Sporthalle gehe ich nur in Begleitung eines Lehrers.
  2. Der Einlass in die Sporthalle erfolgt nur durch ihn.
  3. Ich trage im Sportunterricht nur dafür vorgesehene Kleidung.
  4. Sollte ich meine Sportkleidung häufiger vergessen, werden meine Eltern durch den Sportlehrer davon in Kenntnis gesetzt. Geeignete Erziehungsmaßnahmen werden gegebenenfalls angeordnet.
  5. Aus Gründen der Hygiene nehme ich meine Sportsachen über das Wochenende mit nach Hause.
  6. Schmuck und Wertgegenstände bringe ich nicht zum Sportunterricht mit, da keine Haftung übernommen wird bzw. die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden müssen, um Unfälle zu vermeiden.
  7. Ohrringe nehme ich selbstständig heraus oder klebe sie ab.
  8. Lange Haare binde ich zusammen.

Verhalten während der Pausen

  1. Die kleinen Pausen dienen dem Raumwechsel und dem Toilettengang. Im Klassenraum bereite ich mich auf den darauffolgenden Unterricht vor. Um andere nicht zu stören oder zu gefährden ist das Rennen, Toben und Schreien zu unterlassen.
  2. In der großen Pause (1. Hofpause) bewege ich mich an der frischen Luft. Auf dem Pausenhof gehen wir freundlich und rücksichtsvoll miteinander um. Das Werfen von Steinen, Sand und Schneebällen ist untersagt. Die Pflanzen beschädige ich nicht.
  3. Die Mittagspause (2. Hofpause) bietet uns die Möglichkeit im Essenraum Mittag zu essen. Der Eintritt in die Essensräume ist nur den zum Essen angemeldeten Kindern vorbehalten.
  4. Im Fall von starkem Regen oder Schneefall finden die Pausen in den Klassenräumen statt und werden durch die Aufsicht des jeweiligen Fachlehrers geregelt.
  5. Während der Hofpausen ist mir der Aufenthalt in den Klassen- und Fachräumen nicht gestattet.

Verhalten nach dem Unterricht

  1. Nach der letzten Stunde stelle ich meinen Stuhl hoch, die Tafel wird abgewischt, alle Geräte werden ausgeschaltet und umherliegendes Papier wird aufgehoben.
  2. Nach dem Ende meiner letzten Unterrichtsstunde verlasse ich zügig und leise das Schulgebäude und gehe nach Hause oder in den Hort. Spätestens 15 Minuten nach Unterrichtsende bzw. Essenseinnahme muss ich das Schulgelände verlassen haben.

 Verhalten bei Gefahr

  1. Das Warnsignal (Alarmton) bedeutet, dass alle Personen auf dem kürzesten Weg das Schulgebäude verlassen müssen. Ich richte mich unbedingt nach den Anordnungen der Lehrer und Erzieher und verlasse nicht ohne Erlaubnis den Klassenverband.
  2. Vor dem Verlassen der Räume werden die Fenster geschlossen. Die Türen werden ebenfalls geschlossen, aber nicht abgeschlossen.
  3. Ich nehme keine Gegenstände aus dem Unterrichtsraum mit.
  4. Der Lehrer nimmt das Klassenbuch mit und kontrolliert die Anwesenheit der Schüler und meldet diese der Schulleitung. Dabei sind aufgenommene SchülerInnen anderer Klassen oder Lerngruppen namentlich zu melden.

Verstoße ich gegen diese Hausordnung, muss ich mit Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen gemäß §§ 63, 64 BSchulG rechnen.

Elternhaus und Schule haben einen gemeinsamen Erziehung- und Bildungsauftrag. Wir wünschen uns eine aktive Beteiligung der Eltern am Schulleben. Den Eltern empfehlen wir, die vorgesehenen Parkplätze an der Elternhaltestelle zum Bringen und Abholen ihrer Kinder zu nutzen. Zudem sollen Eltern ihre Kinder nicht täglich und nur wenn es notwendig ist bzw. sie mit einer Lehrkraft sprechen möchten oder im Sekretariat etwas zu erledigen haben, ins Schulgebäude begleiten (Erziehung zur Selbstständigkeit).

Der Zutritt zur Schule während der Unterrichtszeit ist aus Sicherheitsgründen nur den Schüler*innen, Lehrern und Angestellten gestattet. Eltern und Handwerker melden sich zuerst im Sekretariat bzw. nach 11 Uhr bei einer Lehrkraft oder einem Mitarbeiter. Ausnahmen davon bilden Notfälle oder besondere Veranstaltungen und Termine (Sprechstunde), die mit Lehrern oder Schulleitung vereinbart wurden.

Die Hausordnung wurde in der Schulkonferenz beraten und in dieser Form bestätigt.