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Flexible Eingangsphase – FLEX

Flexible Eingangsphase – FLEX Wird ein Kind eingeschult, bringt es individuelle Voraussetzungen mit: Es wurde zuvor in einer Kita, bei einer Tagesmutter oder zu Hause betreut, hat Geschwister oder keine, ist schüchtern oder lebhaft. Für diese Vielfalt schafft die Schule Raum. FLEX steht für „Flexible Eingangsphase“ in der Grundschule. In FLEX-Klassen werden Kinder der Jahrgangsstufen 1 und 2 unterrichtet. Die flexible Eingangsphase nimmt alle Kinder eines Einzugsbereichs (Wohnort) auf, ohne Zurückstellungen, Wiederausschulungen oder Überweisungen an Förderschulen. Die Kinder werden mit der Unterstützung von sonderpädagogisch qualifizierten Lehrkräften individuell in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen gefördert. So wird der Schulanfang optimiert, und für das Weiterlernen […]

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Unsere Erfahrungen mit FLEX

Unsere Erfahrungen mit FLEX Seit 2008 arbeiten wir in unserer Schule mit der flexiblen Eingangsphase – genannt FLEX. Um Flex kursieren viele Gerüchte und Vorurteile. So behaupten einige, Flex sei nur etwas für dumme Kinder. Die Zweitklässler kämen zu kurz, da sich die Lehrkräfte mehr um die Erstklässler kümmern. Es würde nur an Wochenplänen gearbeitet und Aufgaben, die nicht im Unterricht geschafft werden, sind als Hausaufgabe am Wochenende zu erledigen… Aus unseren Erfahrungen der vergangenen Zeit lassen sich natürlich Vor- und Nachteile ableiten. So ist positiv festzuhalten, dass uns das Flex-System die Möglichkeit gibt eine Flex-Klasse mit 2-3 Lehrkräften zu betreuen. […]

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Ü-7-Verfahren

Liebe Eltern, Ihr Kind ist nun in der 6. Klasse, der letzten in der Grundschule. Wie es dann in den weiterführenden Schulen weiter geht, wird Ihnen die Klassenlehrerin Ihres Kindes selbstverständlich rechtzeitig erläutern. Damit Sie bereits jetzt einen Überblick über das sogenannte Ü-7-Verfahren erhalten, finden Sie hier zwei informative Präsentationen… Ü7-Verfahren  Probeunterricht Bitte beachten Sie, dass aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens der Verfahrensablauf an die rechtlichen Regelungen angepasst wird. So können beispielsweise Elternversammlungen und individuelle Elterngespräche momentan nicht wie gewohnt stattfinden. Hier werden wir Sie digital informieren. Inwieweit die weiterführenden Schulen wie gewohnt einen “Tag der offenen Tür” oder den Probeunterricht […]

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Infektionsschutz

Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule besucht, kann es andere Kinder/Jugendliche, Lehrer oder Betreuer anstecken. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen beim Auftreten einer übertragbaren Krankheit informieren. Das Infektionsschutzgesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten (Pertussis), Masern, Ziegenpeter (Mumps), Windpocken (Varizellen), Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung durch Meningokokken-Bakterien, Röteln, Scharlach, […]

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Schulweg

ÖPNV Wer den Schulweg nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad bewältigen kann, der nutzt den Schülerverkehr des ÖPNV. Mit der Linie 618 kommt Ihr Kind sicher zur Schule und wieder nach Hause. Den notwendigen Antrag für einen Fahrausweis und alle weiteren Informationen dazu erhalten Sie in der Schule. Auto Einige von Ihnen werden ihr Kind sicher hin und wieder mit dem eigenen Auto bringen oder abholen. Meist bleibt es nicht beim schnellen Ein- oder Aussteigen, möglicherweise müssen Sie auf Ihr Kind warten oder führen noch das eine oder andere Gespräch. Hier bitten wir freundlichst um die Einhaltung einiger Regeln: Halten […]

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Schulessen

Die Mittagsverpflegung unserer Schülerinnen und Schüler erfolgt durch die RWS Cateringservice GmbH, einem Unternehmen mit Hauptsitz in Leipzig. Über ein Online-Bestellsystem haben Sie die Möglichkeit ihre Menüwahl vorzunehmen oder bei Krankheit und Abwesenheit des Kindes die bestellten Mahlzeiten täglich bis 07:30 Uhr abzumelden und bei Genesung wieder anzumelden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Fragen oder Problemen keine Auskünfte erteilen können. Wenden Sie sich hierzu bitte ausschließlich an die Gemeinde Schipkau als Auftraggeber der Schulspeisung.

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